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Die unwirksame Haftungsbeschränkung

5. August 2022
13:00–14:00 Uhr

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Dr. Jochen Brandhoff
Gründungspartner

Brandhoff  Obermüller Partner
Für

Unternehmensjuristen

Die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte zur Wirksamkeit von Haftungsbeschränkungen zwischen Unternehmen ist sehr streng. Viele branchenübliche Haftungsbeschränkungen in Unternehmenskaufverträgen, Lieferverträgen, Bauverträgen, Softwareentwicklungsverträgen und anderen Austauschverträgen im unternehmerischen Rechtsverkehr halten ihr nicht stand.

Haftungsausschlüsse und -Haftungsbeschränkungen auf einen festen Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises bzw. vertraglichen Entgelts sind zum Beispiel immer unwirksam.

Grund dafür ist, dass der BGH die im B2C-Geschäft entwickelten Grundsätze der AGB-Kontrolle der §§ 305 ff. BGB weitgehend auf Verträge zwischen Unternehmen überträgt, selbst wenn die Geschäftsführungen und/oder die Rechtsabteilungen der Vertragsparteien die Verträge intensiv verhandelt haben.

Was Sie lernen werden
  1. Wann Vertragsbestimmungen als allgemeine Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 1. BGB zu qualifizieren sind (ca. 55%).

  2. Wann eine Haftungsbeschränkung unwirksam ist (ca. 25%).

  3. Ob und wie es möglich ist, wirksame Haftungsbeschränkung zu vereinbaren (ca. 20%).

Über den Referenten

Dr. Jochen Brandhoff berät Unternehmen seit fast 20 Jahren in allen Fragen des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Sein Beratungsschwerpunkt liegt auf großvolumige Verträgen wie z. B. M&A-Verträge, Anlagenbauverträge und komplexe Kaufverträge.

Sie möchten, dass die Veranstaltung exklusiv für Ihre Kanzlei oder Rechtsabteilung stattfindet (als Webinar oder Seminar vor Ort)? Schreiben Sie uns!

Die AGB und die Datenschutzerklärung finden Sie unten im Footer unter „Rechtliches“. Sie werden Bestandteil des Teilnahmevertrags.

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